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   BSG, 09.03.1965 - 3 RK 49/61   

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BSG, 09.03.1965 - 3 RK 49/61 (https://dejure.org/1965,4909)
BSG, Entscheidung vom 09.03.1965 - 3 RK 49/61 (https://dejure.org/1965,4909)
BSG, Entscheidung vom 09. März 1965 - 3 RK 49/61 (https://dejure.org/1965,4909)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschäftigter Ruhestandsbeamter - Versicherungsbeiträge des Ruhestandsbeamten - Regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst - Befreiung von der Versicherungspflicht - Befreite Angestellte - Befreite Ruhestandsbeamte

Papierfundstellen

  • BSGE 22, 288
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60

    Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG

    Auszug aus BSG, 09.03.1965 - 3 RK 49/61
    Was das BVerfG in diesem Zusammenhang für die Altersruhegeldempfänger nach 5 6 Abs° 1 Nr" 1 AVG ausgeführt hat (BVerfGE 14, 312, 319 f), gilt auch für die nach 5 7 Abs" 1 AVG von der versicherungspflicht befreiten Versorgungsempfänger.

    dern, daß Arbeitgeber Arbeitskräfte, die bereits anderweitig den mit dem Versicherungsverhältnis bezweckten Schutz der Rentenversicherung genießen und deswegen versicherungsfrei sind, oder von der Versicherungspflicht befreit wegen des mit der Beitragsfreiheit verbundenen Kostenvorteils beschäftigen und insbesondere dadurch ihren Konkurrenten, ungerechtfertigtén erlangegenüber einen Kostenvdrsprung gen (BVerfGE 14, 312, 319 f).

  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 09.03.1965 - 3 RK 49/61
    kam° Schon deshalb ist der möglicherweise vorhandene Irrtum der beklagten AOK über die Rechtsgrundlage ihrer Befreiungskompetenz für die Bindungswirkung ihres Befreiungsbescheides unschädlich° im übrigen ein Begründungswäre insoweit auch gröberer fehler unerheblich° Der unanfechtbar gewordene Verwaltungsakt wird für die Beteiligten grundsätzlich "in der Sache" bindend (% 77 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG«)a Darin kommt eine WesensverWandtschaft zwischen bindendem Verwaltungsakt und rechtskräftigem Urteil zum Ausdruck (vgl° BSG 15, 118, 121 f), die es jedenfalls erlaubt, Irrtümer in der rechtlichen Begründung als für die Bindungswirkung des Verwaltungsakts ebensowenig erheblich wie für die Rechtskraft des Urteils anzuseheno Gebunden sind die Beteiligten i"S. des 5 77 SGG nur "in der Sache", vorliegenden Fall des Beiged"h° im an die Freistellung ladenen M. von der Versicherungspflic"nt° "" 121- «.
  • BSG, 13.12.2022 - B 12 R 3/21 R

    Sozialversicherung - Beschäftigung versicherungsfreier Rentner - Pflicht zur

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 16.10.1962 - 2 BvL 27/60 - BVerfGE 14, 312 = SozR Nr. 1 zu Art. 108 GG; Dreier-Ausschuss Beschluss vom 21.7.1980 - 1 BvR 469/79 - SozR 2200 § 381 Nr. 38) und des BSG (Urteil vom 9.3.1965 - 3 RK 49/61 - BSGE 22, 288 = SozR Nr. 1 zu § 113 AVG) bestehen hiergegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (aA Rolfs in BeckOGK, SGB III, § 346 RdNr 27, Stand 1.3.2022,) .
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 22/03 R

    Lohnfortzahlungsversicherung - Erstattungsanspruch - Arbeitgeberanteile an

    Denn diese Arbeitgeber-Beitragspflicht beruht auf der Erwägung, dass Arbeitgeber durch die Beschäftigung versicherungsfreier Personen keine ungerechtfertigten Kosten- und Wettbewerbsvorteile erlangen sollen und rechtfertigt von daher die unterschiedliche beitrags- und leistungsrechtliche Behandlung Versicherungspflichtiger und Versicherungsfreier (vgl schon BVerfGE 14, 312, 319 = SozR Nr. 1 zu Art. 128 GG; BSGE 22, 288, 294 f = SozR Nr. 1 zu § 113 AVG; Scholz in Kasseler Kommentar, § 172 SGB VI RdNr 3).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.07.2007 - L 1 RA 248/03
    (Vgl. zum Ganzen auch BVerfG, Beschl. v. 21.7.80 - 1 BvR 469/79 - SozR 2200 § 381 Nr. 38; Beschl. v. 20.9.99 - 1 BvR 1750/95 - SozR 3 - 5850 § 4 Nr. 1; BSG, Urt. v. 9.3.65 - 3 RK 49/61 - BSGE 22, 288.).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.2004 - L 4 KR 4874/02

    Krankenversicherung - geringfügige Beschäftigung - Pauschalbeitrag nach § 249b

    Insoweit hat auch schon das BVerfG bei der Beurteilung des § 113 AVG, dem heute § 172 Abs. 1 SGB VI entspricht, vergleichbare arbeits- und wirtschaftspolitische Zielsetzungen als sachgerechte Erwägungen anerkannt (vgl. BVerfGE 14, 312, 319; auch BSGE 22, 288, 294f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2008 - L 16 (18) R 43/05

    Rentenversicherung

    Der abgabenrechtliche Grundsatz, dass zu Beiträgen nur herangezogen werden dürfe, wer von einem bestimmten öffentlichen Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erwarten habe, gelte für die Sozialversicherung gerade nicht (vgl. zu dem Ganzen auch BVerfG SozR 2200 § 381 Nr. 38; BVerfG SozR 3 - 5850 § 4 Nr. 1; BSG BSGE 22, 288).
  • BSG, 23.03.2010 - B 12 KR 66/09 B
    Die Kläger setzen sich ebenso wenig mit der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG zu Vorgängervorschriften zu § 172 Abs. 1 SGB VI (vgl BVerfGE 14, 312 = SozR Nr. 1 zu Art. 108 GG; BVerfG in SozR 2200 § 381 Nr. 38 und BSGE 22, 288 = SozR Nr. 1 zu § 113 AVG) auseinander.
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RA 7/80

    Beschäftigungzeit - Beitragsleistung - Beitragspflicht - Rentenanspruch -

    Beim Beitrag des Herkunftslandes kann es sich daher grundsätzlich, nicht anders verhalten als unter der rechtsähnlichen Regelung des 5 113 AVG (= 5 1586 RVG), nach der der vom Arbeitgeber zu zahlende Beitragsanteil versicherungsfrei Beschäftigter keine Beitragszeit nach 5 27 Abs. 1 Buchst a AVG (= 5 1250 Abs. 1 Buchst a RVG) begründet (vgl dazu BVerfGE 14, 312 und BSGE 22, 288, 290).
  • BSG, 19.02.1976 - 3 RK 69/75

    Arbeitgeberbeitragsanteile - Ruhegeldemfänger als Vorstandsmitglied -

    512, 519 f = SozR Nr. 1 zu Art. 108 GG, Bl. Ab 1) ausgesprochen (vgl. auch BSGE 22, 288, 291 = SozR Nr. 1 zu 5 115 AVG).
  • BSG, 30.04.1968 - 3 RK 91/65
    Insbesondere war der Beigeladenc H nicht mit Rücksicht auf seinen.Antrag nach dem Gesetz 151 versicherungsfrei (vgl° BSG vom 20. Juni 1962, SozR GAL 5 8 Nr" 2 und BSG 22, 288)°.
  • SG Oldenburg, 15.06.2006 - 83 RJ 121/04
    Zum anderen würde ohne die Zahlung von Pauschalbeiträgen zur Rentenversicherung für Arbeitgeber ein Anreiz geschaffen, geringfügige Beschäftigungen nur denjenigen anzubieten, für die sie keine Pauschalbeiträge zu zahlen hätten, wodurch diese Arbeitsplätze für versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die im weitaus größeren Maße auf ihre Existenzsicherung durch Arbeitslohn angewiesen wären, blockiert wären (vgl. BVerfGE 14, 312, 319 ff.; BSGE 22, 288, 294).
  • LSG Berlin, 31.05.1999 - L 16 RJ 65/97

    Gleichstellung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet

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